EReg - EUCARIS
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Sollte das EUCARIS eine Nachricht über dieses Kontaktformular von Ihnen erhalten, geht es davon aus, dass es zu einer Bearbeitung per E-Mail berechtigt ist. Ansonsten weisen Sie bitte das EUCARIS ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hin.
Ab dem 01. Juli 2025 kann jeder EU-Bürger mit einem im EU-Ausland ausgestellten Führerschein einen Auszug beantragen. Die Antragstellung erfolgt über das spezielle Formular unter „Auskunft beantragen“.
Ein Auszug enthält:
• Vorname, Nachname
• Wohnort
• Geburtsdatum und -ort
• Führerscheinnummer
• Ausstellungsstaat und -datum
• Erteilte Fahrerlaubnisklassen
Die Nutzung ist auf autorisierte Stellen beschränkt und unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Jede Abfrage wird protokolliert und ist zweckgebunden.
Ja. Über das System können bestimmte Daten zu gestohlenen oder gefälschten Fahrzeugen zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht werden – sofern die entsprechenden Informationen im nationalen Register bereitgestellt werden.