EReg - EUCARIS
Behördenzugang zum EUCARIS-System
Zugelassene nationale und internationale Behörden können über diesen Bereich einen Zugang zum EUCARIS-System beantragen. Der Zugriff ermöglicht die strukturierte, datenschutzkonforme Abfrage von Fahrzeug- und Führerscheindaten im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit.
Die Anbindung erfolgt vollständig cloudbasiert – eine eigene technische Schnittstelle ist nicht erforderlich. Die Nutzung ist ausschließlich registrierten und autorisierten Stellen vorbehalten.
Ab dem 01. Juli 2025 kann jeder EU-Bürger mit einem im EU-Ausland ausgestellten Führerschein einen Auszug beantragen. Die Antragstellung erfolgt über das spezielle Formular unter „Auskunft beantragen“.
Ein Auszug enthält:
• Vorname, Nachname
• Wohnort
• Geburtsdatum und -ort
• Führerscheinnummer
• Ausstellungsstaat und -datum
• Erteilte Fahrerlaubnisklassen
Die Nutzung ist auf autorisierte Stellen beschränkt und unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Jede Abfrage wird protokolliert und ist zweckgebunden.
Ja. Über das System können bestimmte Daten zu gestohlenen oder gefälschten Fahrzeugen zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht werden – sofern die entsprechenden Informationen im nationalen Register bereitgestellt werden.